Der Unterrichtsvertrag beginnt mit einem Probemonat: denn wir finden, dass ein Monat, in dem die Schüler*in/ der Schüler in Ruhe den Unterricht und die Lehrkraft kennenlernen kann, aussagekräftiger ist als eine Schnupperstunde. Für den Probemonat wird die Unterrichtsgebühr in entsprechender Höhe fällig. Nach den ersten vier Unterrichtsterminen kann der Unterrichtsvertrag wieder gekündigt werden, danach ist er immer zum 31.08. kündbar.
Die Unterrichtszeiten orientieren sich an den bayerischen Schulferien: während der Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Die Unterrichtsgebühr wird jeden Monat in gleicher Höhe fällig, auch wenn Ferien sind; die Jahresgebühr ist gleichmäßig auf die 12 Kalendermonate aufgeteilt, damit sie nicht je nach Zahl der Unterrichtseinheiten in einem Monat jeden Monat unterschiedlich hoch ist. Das wäre für alle Beteiligten sehr kompliziert.
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